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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsparteien Vertragspartner sind die
HäckerSoft GmbH
(im Folgenden Anbieter genannt), Am Hagelsrech 14, 66806 Ensdorf (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101401) und der Kunde, der ein Unternehmer im Sinne von
§
14 BGB ist.
§
1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
§
1.1 Bei dem vom Anbieter bereitgestellten Service (im Folgenden Service genannt) handelt es sich um einen Software-on-demand-Service. Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des Services durch den Anbieter. Mit dem Service erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem zentralen Server Dritter gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter den Service zur Nutzung für den Kunden bereit.
§
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
§
2 Leistungen, Preise
§
2.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungspflichten des Anbieters (Leistungsbeschreibung der Standardleistungen). Die dazugehörigen Preise sind in Anhang B beschrieben. Diese Anhänge sind dem Vertrag beigefügt und als solche Vertragsbestandteil.
§
3 Nutzungsrecht
§
3.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf den Service mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit Service verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Service selbst, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
§
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den Service oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§
3.3 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung des Service durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von einem Jahr der jeweils vom Kunden gewählten Leistungsgruppe für die mißbräuchlich genutzten Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
§
3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§
3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung des Service ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§
4 Datenschutz und Datensicherheit
§
4.1 Der Anbieter erwirbt keine Rechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Service gespeicherten Daten (insbesondere personenbezogene Daten Dritter). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, diese Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
§
4.2 Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung des Kunden erheben, verarbeiten, nutzen oder auf diese zugreifen. Für den Fall der Auftragsdatenverarbeitung gelten die „Ergänzenden Bedingungen Auftragsdatenverarbeitung“.
§
4.3 Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich.
§
4.4 Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte insoweit zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der Kunde für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen.
§
4.5 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten im Rechenzentrum des Anbieters oder Dritter zu verlangen, in denen die von ihm genutzten Leistungen technisch betrieben werden. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu
§
9 BDSG.
§
4.6 Der Anbieter stellt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß
§
9 BDSG und der Anlage zu
§
9 BDSG sicher.
§
4.7 Bei Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter nicht weiter berechtigt, die Daten zu nutzen. Der Anbieter wird die Löschung anschließend innerhalb von dreißig Tagen vornehmen soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Daten können in einem üblichen Format dem Kunden gegen Kostenerstattung übergeben werden.
§
4.8 Der Anbieter kann die Leistungen durch Unterauftragnehmer im In- und Ausland erbringen, hat aber mit dem Unterauftragnehmer den Bestimmungen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.7 entsprechende Verpflichtungen zu vereinbaren.
§
4.9 Sämtliche Leistungen des Anbieters, auch durch mögliche Unterauftragsnehmer, werden ausschließlich innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes erbracht.
§
5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
§
5.1 Die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten
§
5.2 Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben
§
5.3 Dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Servern des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden
§
5.4 Die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des Service personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift
§
5.5 Den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen
§
5.6 Den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen
§
5.7 Den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Service durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Service verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters
§
5.8 Die an den Anbieter übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten
§
5.9 Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist
§
6 Vertragswidrige Nutzung des Service
§
6.1 Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß vom Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in
§
5.6. – 5.7 genannten Pflichten den Zugang des Service und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
§
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen
§
5.6 – 5.7 die betroffenen Daten zu löschen.
§
6.3 Liegt in den Fällen des
§
6.1 und
§
6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zu einer nach billigem Ermessen des Anbieters zu bestimmenden und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe verpflichtet. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.
§
6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in
§
5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§
7 Zahlungsbedingungen
§
7.1 Die Preise für die Angebote sind jährlich im Voraus zu zahlen.
§
7.2 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein, oder als Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages beim Anbieter unter der Anschrift HäckerSoft GmbH, Am Hagelsrech 14, 66806 Ensdorf eingegangen sein.
§
8 Verzug
§
8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang auf den Service zu sperren. Dies entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Rechnungsbetrages.
§
8.2 Befindet sich der Kunde mit Zahlung des Rechnungsbetrages über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§
8.3 Im Falle einer vom Anbieter ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist dieser berechtigt, einen Betrag in Höhe von € 50,00 zzgl. 75% des Entgelts, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
§
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.
§
8.5 Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach
§
9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
§
9 Haftung
§
9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
§
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € … Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf … Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 9.1 und 9.2 Satz 1 von diesem Absatz unberührt.
§
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (
§
536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
§
9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
§
9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§
10 Höhere Gewalt
§
10.1 Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
§
10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
§
10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§
11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung
§
11.1 Der Vertrag tritt mit der verbindlichen Online-Bestellung ("Registrierung") durch den Kunden in Kraft. Alternativ tritt er in Kraft durch die schriftliche Bestellung des Service in anderer Form (Mail, Fax), sobald dem Kunden danach ein Zugang zum Service ermöglicht wird. Die Mindestmietzeit des Service beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
§
11.2 Sofern der Kunde ein kostenloses Angebot abgeschlossen hat, läuft das Angebot bis auf weiteres. Der Kunde erhält Zugriff auf eventuell einzeln erworbene Dokumente und die erstellten Dateien. Erst mit der schriftlichen Kündigung endet der Vertrag.
§
11.3 Das Vertragsverhältnis bei nicht-kostenlosen Angeboten kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und kann dann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.
§
11.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, das gewählte Angebot während der laufenden Vertragszeit auf ein umfangreicheres Angebot aufzustocken. Bei einem solchen Upgrade erfolgt die Umstellung umgehend. Mit dem Upgrade ist eine neue Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr verbunden. Die anteiligen Kosten des laufenden Vertrages werden anteilig für die ursprüngliche Restlaufzeit mit dem neuen Vertrag in Form einer Rechnungsgutschrift verrechnet. (Darauf sollte so auch nochmal ausdrücklich bei einem Upgrade hingewiesen werden, der Kunde muss vor Abschluss des Upgrades informiert werden, dass sich Kosten und Vertragslaufzeit erhöhen)
§
11.5 Sofern der Kunde ein kostenpflichtiges Angebot abgeschlossen hat, besteht im Falle der Umstellung des Abo-Pakets durch den Kunden die Möglichkeit, auf Nutzung des kostenfreien Zugangs (Downgrade). Der Kunde erhält dann weiterhin Zugriff auf die erworbenen Dokumente und die erstellten Dateien.
§
11.6 Der Kunde hat nach Ablauf der unter 11.3 beschriebenen Vertragslaufzeit die Möglichkeit, seinen Vertrag auf ein einfacheres Angebot umzustellen. Die Umstellung erfolgt erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit des laufenden Vertrages. Für die Umstellung ist die unter 11.2 genannte Kündigungsfrist maßgeblich, eine gewünschte Umstellung ist somit spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist anzuzeigen.
§
11.7 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§
11.8 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
§
12 Änderungsvorbehalt AGB
§
12.1 Beabsichtigt der Anbieter Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
§
13 Schlussbestimmungen
§
13.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
§
13.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
§
13.3 Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
§
14 Anhänge
§
14.1 Anhang A:
Leistungsbeschreibung der Standardleistungen
§
14.2 Anhang B:
DAT
SIS
Pakete